Unverhofft kommt oft. Und wenn, dann gewaltig: So mit einem Brief von unserem Vermesser: Es werden die noch ausstehenden Kosten für die Gebäudeeinmessung fällig.
Uff! Damit haben wir nicht gerechnet. Ca. 8 Monate nach Einzug flatterte ein Brief vom örtlichen Vermesser ins Haus. Und schon auf den ersten Blick entpuppte sich das Schreiben als Rechnung. Und tatsächlich, scheinbar standen noch einige Kosten aus.
Bei den gesamten Kosten für die Vermessung des Grundstücks hatten wir damals unter anderem fein säuberlich notiert: “Lage- und Höhenüberprüfung sowie Gebäudeeinmessung: 605 Euro”.
Plus Mehrwertsteuer dann also 719,95 Euro.

Kosten für diie Gebäudeeinmessung nach dem Hausbau
Aber sachlich richtig und nachvollziehbar ist das natürlich. Das Haus kann erst eingemessen werden wenn es auch wirklich steht.
Allerdings war uns jetzt, 8 Monate nach dem Umzug nicht mehr bewusst, dass dieser Posten noch offen war. Ein Blick in unsere genau geführte Excel-Liste brachte es aber zum Vorschein. Die Rechnung wurde bisher noch nicht an uns gestellt. Natürlich haben wir daher noch das Geld dafür eingeplant, aber so viel später denkt man da halt nicht mehr dran.
Jetzt hoffen wir nur: Unverhofft kommt nicht mehr alzu oft